Die ersten Schneeflocken sind gefallen! Pünktlich zu Beginn der kalten Jahreszeit weist die Geschäftsführung der WBG auf die Räum- und Streupflicht bei winterlichen Bedingungen hin.
Sofern der Winterdienst nicht von einem Hausmeisterdienst durchgeführt wird, sind die Mitglieder/Bewohner für das Räumen und Streuen der Wege und Zugänge an den Gebäuden zuständig.
In der Regel gilt die Räum- und Streupflicht wochentags zwischen 7:00 und 20:00 Uhr und am Wochenende ab 8:00 Uhr.
Siehe Satzung der Stadt Sondershausen, Abs. III Winterdienst § 11 (Schneeräumung), § 12 Beseitigung von Schnee- und Eisglätte.
Auch die Mitarbeiter der Geschäftsstelle der WBG "Fortschritt" folgten dem Aufruf der Landrätin Frau Hochwind und beteiligten sich mit einer Spende an der Aktion "Einmal Essen macht zweimal satt". Hierbei handelt es sich um eine Spendensammelaktion des Diakonieverbundes Kyffhäuser gGmbH zugunsten des Kinderhilfsfonds.