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2022

| Weihnachten

| Winterdienst geht alle an!

Pünktlich zu Beginn der kalten Jahreszeit weist die Geschäftsführung der WBG auf die Räum- und Streupflicht bei winterlichen Bedingungen hin.

Sofern der Winterdienst nicht von einem Hausmeisterdienst durchgeführt wird, sind die Mitglieder/Bewohner für das Räumen und Streuen der Wege und Zugänge an den Gebäuden zuständig.

In der Regel gilt die Räum- und Streupflicht wochentags zwischen 7:00 und 20:00 Uhr und am Wochenende ab 8:00 Uhr.

Siehe Satzung der Stadt Sondershausen, Abs. III Winterdienst § 11 (Schneeräumung), § 12 Beseitigung von Schnee- und Eisglätte.

| Danke an Praktikantin Cora

| Danke an Moritz

| Weitere tatkräftige Unterstützung durch ein Schülerpraktikum

Danke an Niklas

| Schülerpraktikum

Danke an Pamela

| Mitgliederversammlung 2022

Einladung zur Mitgliederversammlung

| Ostergrüße

vom Team der WBG "Fortschritt"

| Schülerpraktikum

Danke an Vaira

| Neujahrsgrüße

Für das Jahr 2022 wünscht Ihnen das Team der WBG "Fortschritt" Sondershausen eG Glück, Erfolg und vor allem Gesundheit.