Seit dem 01.10.2024 hat Frau Conny Grahmann als neue Mitarbeiterin in unserem Unternehmen angefangen und wir möchten sie herzlich bei uns begrüßen.
Als Buchhalterin wird Frau Grahmann ab sofort unser Team tatkräftig unterstützen und Ansprechperson für diesen Bereich sein. Aufgrund ihrer Erfahrung und Kompetenz freuen wir uns auf eine gute Zusammenarbeit.
Die Geschäftsführung der WBG weist auf die Räum- und Streupflicht bei winterlichen Bedingungen hin.
Sofern der Winterdienst nicht von einem Hausmeisterdienst durchgeführt wird, sind die Mitglieder/Bewohner für das Räumen und Streuen der Wege und Zugänge an den Gebäuden zuständig.
In der Regel gilt die Räum- und Streupflicht wochentags zwischen 7:00 und 20:00 Uhr und am Wochenende ab 8:00 Uhr.
Siehe Satzung der Stadt Sondershausen, Abs. III Winterdienst § 11 (Schneeräumung), § 12 Beseitigung von Schnee- und Eisglätte.